Aktuelles
Notbetreuung
Die Notbetreuung für Kinder in der KiTa kann beantragt werden, wenn eines der Elternteile zu einer Gruppe der Funktionsträger*innen gehört (siehe Liste im Antrag). Gleiches gilt auch für berufstätige Alleinerziehende.
Die Notbetreuung kann nur für Zeiten beantragt werden, in denen es keine andere Möglichkeit zur Betreuung des Kindes gibt und auch kein HomeOffice möglich ist.
Wichtig ist, dass wir früh genug wissen, welches Kind wann zur Notbetreuung kommt. Deshalb muss ein Bedarf spätestens Freitags für die kommende Woche in der Kita angemeldet werden.
Außerdem muss uns VOR der Betreuung der ausgefüllte Antrag vorliegen.
Formulare
Antrag auf Notbetreuung für Kinder von Funktionsträger*innen
Antrag auf Notbetreuung für Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden
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