Betrifft: Änderung der Betreuungsmodule und der Elternbeiträge, gültig ab 1.8.2018
Das Stadtparlament Herborn hat beschlossen ab dem 1.8.2018 neue Betreuungs- und Gebührenmodule für die Kinderbetreuung anzubieten. Nach unserem Betriebsvertrag mit der Stadt Herborn müssen wir unsere Beiträge und Module den Gebühren und Modulen der Stadt Herborn anpassen.
Die Änderung reagiert auf die Entscheidung der hessischen Landesregierung vom 26.4.2018, die Betreuung ab dem vollendeten dritten Lebensjahr (Ü 3) bis zur Einschulung für maximal 6 Stunden am Tag gebührenfrei zu machen. Dafür will das Land Hessen den Kommunen pro Kind 135,60 € bezahlen.
Für diesen Betrag (aufgerundet auf 136,00 €) bietet die Stadt Herborn zwei verschiedene gebührenfreie 30-Stunden Module an. Eltern, die für ihr Kind einen Ganztagsplatz mit der Möglichkeit zum Mittagessen benötigen, müssen die Differenz zur Gebührenfreistellung zuzahlen.
Für die Eltern der unter-dreijährigen Kinder bedeutet dies eine deutliche Gebührenanhebung, die jedoch ab dem 3. Geburtstag des Kindes umgehend angepasst wird.
Und so sehen die Module aus:
Modul I b:
8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr = 30 Wochenstunden
Kinder über 3 Jahre 136,00 € bzw beitragsfrei
Kinder unter 3 Jahre 150,00 €
kein Mittagessen
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Modul Ia:
7.00 bis 13.00 Uhr = 30 Wochenstunden
Kinder über 3 Jahre 136,00 € bzw beitragsfrei
Kinder unter 3 Jahre 150,00 €
kein Mittagessen
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Modul II:
Montag bis Donnerstag 7.00 bis 16.30 Uhr
Freitag 7.00 bis 15.30 Uhr
Kinder über 3 Jahre 210,00 €, abzüglich Landeszuschuss, ergibt 74,00 €
Kinder unter 3 Jahre 220,00 €
Möglichkeit zum Mittagessen, pro Essen 3,00 €
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